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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
A. Allgemeine Regeln für Beratungsverträge
(Managementverträge sind ausgeschlossen)
1. Anwendungsbereich der allgemeinen
Regeln (Ziffer 1. bis 8.)
1.1. Die Bestimmung der Ziffer 1. bis 8.
gelten für sämtliche Beratungsangebote der
Kakosch International und für sämtliche
Verträge der Kakosch International mit
ihren Klienten, unabhängig von Inhalt und
Rechtsnatur der von Kakosch International
angebotenen bzw. übernommenen
Beratungsleistungen.
1.2 Soweit Beratungsverträge oder -
angebote der Kakosch International
Bestimmungen enthalten, die von diesen
allgemeinen Geschäftsbedingungen
abweichen, genießen die individuell
angebotenen oder vereinbarten
Vertragsregeln Vorrang vor diesen
allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Informationsobliegenheiten des Klienten
Eine wesentliche Voraussetzung für die
Effizienz der Zusammenarbeit und die
Qualität der Kakosch International
Leistungen ist eine möglichst umfassende
Information der Kakosch International
durch Klienten zur geschäftlichen,
organisatorischen, technischen und
wettbewerblichen Situation seines
Unternehmens. Der Klient wird daher in
eigener Person soweit erforderlich auch
durch seine Mitarbeiter in dem Projekt
mitwirken wie folgt :
2.1 Sämtliche Fragen der Kakosch
International Berater über die
tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse
innerhalb des Unternehmens werden
möglichst vollständig zutreffend und
kurzfristig beantwortet; ebenso Fragen der
Kakosch International Berater über
tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse
zwischen dem Klienten und seinen
Geschäftspartnern und Wettbewerbern,
soweit diese Verhältnisse dem Klienten und
/ oder seinen Führungskräften bekannt
sind. Die Kakosch International Berater
werden nur solche Fragen stellen, deren
Beantwortung von Bedeutung für das Projekt
sein können.
2.2. Die Kakosch International wird auch
ungefragt und möglichst frühzeitig über
solche Umstände informiert, die von
Bedeutung für das Projekt sein können.
2.3 Von der Kakosch International etwa
gelieferte Zwischenergebnisse und
Zwischenberichte werden vom Klienten
unverzüglich daraufhin überprüft, ob die
darin enthaltene Information über den
Klienten bzw. sein Unternehmen zutreffen;
etwa erforderliche Korrekturen und ebenso
Änderungswünsche werden der Kakosch
International unverzüglich schriftlich
mitgeteilt.
3. Datensicherung des Klienten
Wenn die von Kakosch International
übernommenen Aufgaben Arbeiten von Kakosch
International Beratern an oder mit
EDV-Geräten des Klienten mit sich bringen,
wird der Klient rechtzeitig vor Beginn der
entsprechenden Tätigkeit der Kakosch
International Berater sicherstellen, daß
die aufgezeichneten Daten im Fall einer
Vernichtung oder Verfälschung mit
vertretbarem Aufwand aus maschinenlesbaren
Datenträgern rekonstruiert werden können
(Datensicherung).
4. Leistungshindernisse, Verzug,
Unmöglichkeit
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KI-EC Ltd., Hong
Kong
Kakosch International
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